Grundbuchauszug beantragen – Eigentümer und Belastungen einsehen
Ein Grundbuchauszug liefert Informationen über Eigentümer, Hypotheken, Grundpfandrechte und weitere Belastungen eines Grundstücks oder einer Immobilie. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht am Ort des Objekts.
Du kannst einen Auszug beantragen, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst – etwa als Kaufinteressent, Erbe, Mieter mit Vorkaufsrecht, Gläubiger oder Inhaber eines dinglichen Rechts. Ohne berechtigtes Interesse wird der Antrag abgelehnt.
Zuständiges Grundbuchamt finden
Was steht im Grundbuch und wer darf es einsehen?
Das Grundbuch dokumentiert rechtliche Verhältnisse von Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Es besteht aus drei Abteilungen: Eigentümerdaten, Lasten (z. B. Wegerechte, Wohnrechte) und Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken).
Nur Personen mit einem berechtigten Interesse haben Einsichtsrecht. Kaufinteressenten müssen z. B. ein schriftliches Kaufangebot oder Maklervertrag vorlegen. Erben benötigen einen Erbschein oder Testament. Die Einsicht erfolgt beim Grundbuchamt – oft persönlich oder per schriftlichem Antrag, seltener digital.