Gewerberegisterauskunft

Gewerberegisterauskunft bei Stadt oder Gemeinde beantragen

Das Gewerberegister enthält Informationen über angemeldete Gewerbebetriebe. Eine Gewerberegisterauskunft kannst du beim örtlichen Gewerbeamt beantragen – meist schriftlich, teilweise online.

Eine einfache Auskunft (z. B. Name und Anschrift des Betriebs) ist in vielen Fällen ohne Begründung möglich. Für eine erweiterte Auskunft – z. B. mit Geburtsdatum oder Inhaberwechsel – ist ein berechtigtes Interesse nötig, z. B. zur Rechtsverfolgung oder Vertragsprüfung.

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Wann darf man eine Gewerberegisterauskunft erhalten?

Wenn du z. B. prüfen willst, ob ein Betrieb ordnungsgemäß angemeldet ist, kannst du eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen. Die Daten stammen vom örtlichen Ordnungsamt, bei dem das Gewerbe gemeldet wurde.

Eine einfache Auskunft ist meist formlos möglich, z. B. zur Prüfung von Firmenangaben im Internet. Für weitere Details musst du ein konkretes rechtliches Interesse angeben. Dies kann z. B. eine Forderung, ein Streitfall oder ein Vertragsverhältnis sein. Die Gebühren liegen zwischen 10 und 25 Euro.