Führungszeugnis

Einblick ins Vorstrafenregister beantragen – Führungszeugnis online oder vor Ort

Das sogenannte Vorstrafenregister – offiziell Bundeszentralregister genannt – enthält strafrechtliche Verurteilungen, bestimmte gerichtliche Entscheidungen sowie Disziplinarmaßnahmen. Einsicht erhält man in Form eines Führungszeugnisses, das beim Bundesamt für Justiz beantragt werden kann.

Ein Führungszeugnis kann entweder persönlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden oder direkt online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Für Online-Anträge ist ein elektronischer Personalausweis mit PIN erforderlich.

Die Kosten für ein einfaches Führungszeugnis betragen 13 Euro. Es gibt verschiedene Arten – etwa für private Zwecke (z. B. Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Ausländerbehörde, Waffenerlaubnis, Gewerbeanmeldung).

Führungszeugnis online beantragen

Was ist das Vorstrafenregister – und wofür braucht man ein Führungszeugnis?

Das deutsche Vorstrafenregister – offiziell Bundeszentralregister genannt – wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, gerichtliche Entscheidungen, Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie bestimmte berufsbezogene Verbote.

Ein Führungszeugnis ist die offizielle Auskunft aus diesem Register. Es wird häufig im beruflichen oder behördlichen Kontext benötigt – etwa bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst, bei der Arbeit mit Kindern oder bei der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.

Ob Einträge enthalten sind, hängt von der Schwere und dem Zeitpunkt der Straftaten ab. Kleinere Vergehen mit Geldstrafen unter bestimmten Schwellen erscheinen häufig nicht im privaten Führungszeugnis, bleiben aber im erweiterten Behördenregister gespeichert.


Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Je nach Verwendungszweck unterscheidet das Bundesamt für Justiz verschiedene Varianten:


1. Einfaches Führungszeugnis (für private Zwecke)

Dieses Zeugnis wird z. B. für Arbeitgeber, Vermieter oder private Organisationen benötigt. Es enthält ausschließlich relevante Vorstrafen, die nach § 32 BZRG eintragungs- und übermittlungsfähig sind. Nicht alle Verurteilungen erscheinen hier – etwa bestimmte Geldstrafen oder ältere Vergehen nach Ablauf der Frist.


2. Behördliches Führungszeugnis

Wird bei Beantragung von Erlaubnissen oder Genehmigungen bei einer Behörde verlangt (z. B. Gewerbeerlaubnis, Waffenbesitzkarte, Einbürgerung). Es geht direkt an die jeweilige Behörde und kann weitergehende Angaben enthalten.


3. Erweitertes Führungszeugnis

Dieses Zeugnis enthält zusätzlich zu den üblichen Einträgen auch solche, die insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern oder Schutzbefohlenen relevant sind (§ 30a BZRG). Es ist z. B. bei Jobs in Kitas, Schulen oder im Pflegebereich vorgeschrieben.


4. Europäisches Führungszeugnis

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zusätzlich eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen. Dieses Führungszeugnis enthält Informationen über relevante Verurteilungen aus dem Heimatland.


Was steht im Führungszeugnis – und was nicht?

Einträge im Führungszeugnis hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Höhe der Strafe, Art der Tat, Alter der verurteilten Person und Zeitpunkt der Verurteilung. Kleinere Delikte, insbesondere einmalige Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, erscheinen meist nicht.

Viele Einträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht – je nach Schwere der Tat nach 3, 5, 10 oder 20 Jahren. Diese Fristen gelten jedoch nicht für alle Daten im internen Register der Justizbehörden.


Wann ist ein Führungszeugnis erforderlich?

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Bewerbung im öffentlichen Dienst
  • Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen
  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Eröffnung eines Gewerbes oder Gastrobetriebs
  • Visumsanträge und Auslandsaufenthalte
  • Einbürgerung oder Adoptionsverfahren

Fazit

Ein Führungszeugnis bietet eine transparente und rechtssichere Auskunft über vorhandene Vorstrafen und strafrechtliche Verurteilungen. Es ist in vielen Lebensbereichen erforderlich und kann bequem online oder bei der Meldebehörde beantragt werden. Wer seine Daten kennt und regelmäßig prüft, vermeidet unangenehme Überraschungen – besonders bei beruflichen Veränderungen oder behördlichen Verfahren.