Fahrzeughalterauskunft

Fahrzeughalterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt oder Zulassungsstelle

Wenn du wissen möchtest, wem ein bestimmtes Fahrzeug gehört, kannst du in bestimmten Fällen eine Fahrzeughalterauskunft beantragen. Zuständig sind je nach Situation das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die örtliche Zulassungsstelle.

Eine solche Auskunft ist nur möglich, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst – etwa bei Fahrerflucht, Unfallflucht, Sachbeschädigung oder gerichtlichen Forderungen. Neugier oder private Gründe reichen nicht aus.

Auskunft beim KBA beantragen

Wie funktioniert eine Fahrzeughalterauskunft?

Die Halterdaten eines Fahrzeugs sind in Deutschland geschützt. Einfache Anfragen ohne Begründung sind nicht möglich. Das Kraftfahrt-Bundesamt und die jeweiligen Zulassungsstellen dürfen Fahrzeugdaten nur herausgeben, wenn du ein konkretes rechtliches Interesse glaubhaft machen kannst.

Typische Fälle: Unfallflucht, Parkschäden, offene Forderungen, Forderungsbeitreibung oder der Verdacht auf Missbrauch. In solchen Situationen kannst du beim KBA oder der Zulassungsstelle eine schriftliche Auskunft beantragen – meist gegen eine Gebühr von rund 5 bis 10 Euro. Als Nachweis musst du Belege oder eine schriftliche Erklärung vorlegen.