Domaininhaber über die DENIC ermitteln – Auskunft zu .de-Domains
Die DENIC eG verwaltet alle .de-Domains in Deutschland und führt das zentrale Register für diese Adressen. Anders als früher sind die Inhaberdaten von Domains heute nicht mehr öffentlich einsehbar, z. B. über eine WHOIS-Abfrage. Dennoch kannst du in bestimmten Fällen eine Auskunft über den Domaininhaber beantragen – direkt bei der DENIC.
Eine solche Anfrage ist nur möglich, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst – z. B. zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, bei Markenrechtsverletzungen, bei Identitätsmissbrauch oder anderen konkreten Rechtsverletzungen. Reine Neugier reicht nicht aus.
Auskunft bei der DENIC anfordern
Wie funktioniert die Auskunft über Domaininhaber bei der DENIC?
Die DENIC (Deutsches Network Information Center) ist die offizielle Vergabestelle für .de-Domains. Sie kennt die jeweiligen Domaininhaber, veröffentlicht diese Daten aber aus Datenschutzgründen nicht mehr frei zugänglich.
Wenn du glaubst, dass ein Domaininhaber deine Rechte verletzt – etwa durch Namens- oder Markenmissbrauch, Täuschung, Rechtsverstoß oder Wettbewerbsverhalten – kannst du eine schriftliche Anfrage bei der DENIC stellen. Dabei musst du dein berechtigtes Interesse konkret und nachvollziehbar begründen.
In welchen Fällen ist eine Auskunft möglich?
- Verletzung von Marken-, Namens- oder Urheberrechten
- Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung auf der Website
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht (z. B. Fake-Shops)
- Gefahr für Minderjährige oder Verbraucher
- Abmahnung oder Klagevorbereitung
Welche Angaben sind erforderlich?
Die DENIC prüft jede Anfrage individuell. Daher solltest du möglichst konkrete Informationen bereitstellen, darunter:
- die vollständige Domain (z. B. beispiel.de)
- deine Kontaktdaten
- eine klare Begründung deines berechtigten Interesses
- Nachweise (z. B. Screenshots, Belege, Links)
Musterschreiben für eine DENIC-Anfrage
Beispieltext: Anfrage auf Domaininhaber-Auskunft bei der DENIC
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Auskunft über den Inhaber der Domain:
[bitte Domain eintragen, z. B. musterdomain.de]
Grund meiner Anfrage ist ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auf der genannten Website wird nach meiner Auffassung [hier Sachverhalt kurz darstellen, z. B. "meine Marke missbräuchlich verwendet" oder "ein rechtswidriger Fake-Shop betrieben"].
Zur Wahrung und Durchsetzung meiner Rechte benötige ich die Kontaktdaten des Domaininhabers.
Bitte lassen Sie mir die Informationen per E-Mail oder Post zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse, E-Mail, ggf. Telefon]
Fazit
Auch wenn Domaininhaberdaten nicht mehr öffentlich zugänglich sind, kannst du bei der DENIC unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft beantragen. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, z. B. zur Verfolgung rechtlicher Ansprüche. Mit einer gut begründeten Anfrage und passenden Nachweisen hast du gute Chancen, die nötigen Informationen zu erhalten.